Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.VERWENDUNG DES FAHRZEUGES

Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem, fahrbereitem Zustand mit Wagenschlüsseln, Werkzeug und Reserverad und verpflichtet sich, den Wagen in Übereinstimmung mit den Verkehrsvorschriften zu benutzen. Es ist ausdrücklich verboten:

  • Personen- oder Gütertransport, wenn dies direkt oder indirekt eine Weitervermietung bedeuten würde.
  • Die Inbetriebnahme des Fahrzeuges in einem von Alkohol, Drogen, Übermüdung oder Krankheit beeinträchtigtem Zustand.
  • Verlassen der Insel mit dem Fahrzeug ohne vorherige Absprache.
  • Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen.

2. RÜCKGABE DES FAHRZEUGES

Das Fahrzeug wird zu der Zeit und an dem Ort zurückgegeben, wie es laut Vertrag vereinbart wurde. Jede Änderung muss vorher seitens des Vermieters bewilligt worden sein. Im Falle der Nichterfüllung dieser Vertragsbedingung behält sich der Vermieter vor, die Rückgabe des Fahrzeuges gerichtlich zu bewirken.

3. VOLLKASKO

Unter Alkoholeinfluss verursachte Unfallschäden, schuldhaft oder nicht schuldhaft, werden nicht von der Vollkasko-Versicherung übernommen. Der Haftpflichtschutz bleibt bestehen.

Für Fahrer ab einem Alter von 73 Jahren wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 750 € pro Schadensfall bei der Vollkasko- Versicherung erhoben.

4. VERSICHERUNG

Der Preis der Versicherung beinhaltet unbeschränkten Rechtsschutz, Deckung bei Diebstahl und Brand, sowie eine Unfallversicherung.

5. UNFALL

Der Mieter ist verpflichtet, im Falle eines Unfalles, folgende Schritte zu unternehmen:

  • Keinen Schadensersatzanspruch oder Schuldanerkenntnis anzuerkennen.
  • Aufnahme der Personalien sämtlicher am Unfall beteiligter Personen, sowie der örtlichen Behörden zwecks Bestandsaufnahme.

6.HAFTUNG DES VERMIETERS

Es sind alle möglichen Maßnahmen unternommen worden, um einen technischen Ausfall des Fahrzeuges zu verhindern. Falls es jedoch zu einer Panne kommen sollte, kann der Vermieter nicht für die durch den Ausfall direkt oder indirekt entstandenen Spesen haftbar gemacht werden.

7. TREIBSTOFF

Der Mieter trägt die Kosten sämtlicher während der Mietzeit anfallenden Kraftstoffrechnungen.

8. Vertragsänderungen

Vertragsänderungen oder Zusätze sind nur in schriftlicher Form gültig.